Eine Filipina Heiraten
Eheschließung auf den Philippinen

Wenn Sie eine Filipina heiraten und die Ehe auf den Philippinen rechtsgültig geschlossen wird, ist diese auch in Deutschland gültig. Allerdings ist die Beweiskraft der Urkunde über die Eheschließung notwendig und nachzuweisen. Die Legalisation für philippinische Urkunden unterliegt seit 2018 der Botschaft, da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) aus den Philippinen bis auf Weiteres nicht gegeben sind. Obwohl die Philippinen seit 2018 dem Haager Apostilleübereinkommen beigetreten sind, aber die Bundesrepublik Deutschland gegen den Beitritt der Philippinen einen Einspruch erklärt hat und somit die von den Philippinen ausgestellte Apostillen für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung haben.
Es gibt Möglichkeiten die Urkunden zu überprüfen und die Dokumente auf die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, falls dies eine Behörde in Deutschland oder eine Auslandsvertretung der BRD für erforderlich hält. Im Inland kann in dies mit einem Amtshilfeersuchen an die Botschaft gerichtet werden. Dazu muss die philippinische Urkunde im Original beifügen und konkrete Fragen beantwortet bzw. um Globalüberprüfung ersucht werden. Die Urkunden-Überprüfung kann nicht von Privatpersonen veranlasst werden.
Besteht in Deutschland ein Wohnsitz, muss der dortigen Behörde (Philippinen) die Heiratsurkunde vorgelegt werden (z. B. Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung nachgewiesen werden). Diese wird im Regelfall vor einer Beurkundung der Überprüfung der Urkunde verlangen.
Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, wird über die deutsche Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung gestellt.
Für die Abwicklung einer Eheschließung sollten mindestens 4-6 Wochen eingeplant werden.
Beachten Sie, der deutsche Verlobte hat vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis mitzubringen und vorzulegen.

Für die Eheschließung nach philippinischen Recht ist eine gültige Heiratslizenz, 'Marriage License' nötig.
Diese sollten Sie mindestens 10 Tage vor dem Heiratstermin beim philippinischen Standesamt (Beamten) beantragen.
Sollten Sie eine Eheschließung ohne die 'Marriage License' geschlossene haben, wird diese Ehe als ungültig ausgesprochen.
Die Heiratslizenz ist 120 Tage gültig und Sie können alle weiteren Vorbereitungen treffen um z.b. nach Deutschland einzureisen.
Für Deutsche Staatsbürger gelten die folgende Unterlagen und Sie müssen für die Erteilung einer Marriage License folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Reisepass
- Original Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung und legalisiert durch die philippinische Auslandsvertretung (z.b. Botschaft oder Konsulat)
- Wenn Sie geschieden sind, das Scheidungsurteil, legalisiert durch die philippinische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland der Urkunde und mit englischer Übersetzung
- Wenn Sie Verwitweten sind, benötigen Sie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (englische Übersetzung und legalisiert durch philippinische Auslandsvertretung
- Das Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of no Impediment to Marriage / Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage)
Alle Dokumente müssen in Original und übersetzt auch in englischer Sprache vorliegen sowie muss das Original des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses vorgelegt werden
Die philippinischen Behörden verlangen zu dem Ehefähigkeitszeugnis eine von der Botschaft ausgestellte konsularische Bescheinigung, das sogenannte "Consular Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage".
Um diese Bescheinigung zu bekommen, können Sie die Dokumente bei der Botschaft in Manila einreichen.
Für die Ausstellung sind Gebühren fällig, die beträgt zwischen 20 und 30 Euro, zahlbar in der Landeswährung oder mit Kreditkarte in Euro oder Dollar.
Die Bearbeitungszeit, wenn Sie diese persönlich abgeben und abholen, beträgt 2-3 Arbeitstage (Aktuelle Corona Zeiten sind diese sehr erschwert bzw. benötigen längere Arbeitszeiten)
Aktuell wird empfohlen die Dokumente mit dem Kurierdienst an eine philippinische Anschrift durchzuführen.
Legen Sie einen beschrifteten frankierten Umschlag für die Versendung bei.
Es wird eine Zustellgebühr in der Landeswährung fällig und muss bei Übergabe der Unterlagen Bar an den Boten gezahlt werden.

Eheschließung in Deutschland
Wenn Sie ihre Filipina in Deutschland heiraten wollen, müssen bei der Vorbereitung auf die Eheschließung wichtige Punkte berücksichtigt.
- Beantragen Sie das Visum zur Eheschließung bei der Deutsche Botschaft in Manila
- Bereiten Sie sich vor und Beantragung Sie einen Termin zur Eheschließung bei dem Standesamt ihres Wohnortes
- Anmeldung zum Sprachkurs auf den Philippinen
Weitere wichtige Infroamtioen
HEIRATSVISUM
Nach dem Gestz und laut § 6 AufenthG regelt die Erteilungsvoraussetzungen für Visa für die Einreise nach Deutschland nachfolgendes.
Es gibt in der BRD zwei Arten von Visa:
- das Schengen-Visum und
- das nationale Visum
Für kurze Aufenthalte (bis zu 90 Tage pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise), benötigen alle Nicht-EU-Bürger ein Schengen Visum.
Bei längeren Aufenthalten in Deutschland (mehr als 90 Tagen pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) benötigen Ausländer grundsätzlich ein sogenanntes Nationales Visum.
Das Heiratsvisum (Visum zum Zwecke der Eheschließung) ist ein nationales Visum
Die Erteilung der nationalen Visa richtet sich nach den für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis je nach Aufenthaltszweck geltenden Vorschriften. Daher müssen bereits bei Erteilung des Visums neben den allgemeinen Voraussetzungen (Sicherung des Lebensunterhalts, Aussschluss einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Erfüllung der Passpflicht usw.) auch die für die Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erforderlichen besonderen Erfordernisse gegeben sein.
Auch nationale Visa wie das Heiratsvisum werden grundsätzlich nur für eine Dauer von drei Monaten erteilt.

1. Beantragung eines Visums zur Eheschließung
Der Antrag der Braut muss bei der Botschaft in Manila gestellt werden und folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde des Antragsteller (Ausgestellt von PSA - Philippine Statistics Authority)
- Gültiger Reisepass
- Drei aktuelle Passbilder (Formate beachten) / 1 Passbild muss am Reisepass und 2 an den Antragsformualren befestigt werden. (Die Rückseite des Fotos für den Reisepass muß den Vor und Nachname und das Geburtsdatum des Antragstellers haben).
- Vollständig ausgefüllte Antragsformulare (zwei mal)
- Ausgefüllte Sicherheitserklärungen (zwei mal)
- Zwei Fotokopien aller Orginalunterlagen (Reisepass nur Datenseite ohen Vorund Rückseite)
- Kopie des Bundespersonalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung des Verlobten in z.b. Deutschland
- Schriftliche Bestätigung des Standesamts (Deutschland), dass die Prüfung / Voraussetzungen der Eheschließungs abgeschlossen ist und mit Angabe des voraussichtlichen Eheschließungstermins
- Verpflichtungserklärung des Verlobten
- Krankenversicherung die bis zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einer Mindestdeckung von 30.000,-- Euro abgesichert ist(Corozeiten haben sich die Versichtungregulierung geändert und sollten zuvor bei der Versicherung angfragt werden
- Zertifikat A1 über den Nachweis von Grundkenntnissen der Deutschen Sprache
- Visagebühr 60,00 Euro, zu zahlen in bar in philippinischen Pesos zum aktuellen Umrechnungskurs (für Ehepartner von EU-Staatsbürgern und Eltern von deutschen minderjährigen Kindern entfällt die Visagebühr)
Wichtig beachten: Einen Termin zur Eheschließung Beantragen
Der Antrag wird beim jeweiligen Wohnort des Antragstellers, auf dem Standesamt mit den folgenden Dokumenten gestellt:
Wenn der Antragsteller ledig und bisher nicht verheiratet war, sind nachstehende Dokumente vorzubereiten und folgende Schritte zu machen:
- PSA-Philippine Statistics Authority Bescheinigung (engl. Certificate of no Marriage / CENOMAR Certificate of No Impediment to Marriage). Nicht älter als 6 Monate.
Der Antragsteller ist verwitwet, dann müssen diese Dokumnete vorbereitet werden:
- Heiratsurkunde der vorigen Ehe
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- PSA Philippine Statistics Authority Bescheinigung (CEMAR Certificate of No Impediment to Marriage) damit das der Namen des Antragstellers in den nationalen Heiratsregistern (National Indices of Marriages) aufgenommen wird. Dokument nicht älter als 6 Monate.
Wenn die vorherige Ehe geschieden/annulliert wurde:
- Heiratsurkunde mit Vermerk über die Annulierung
- Gerichtsbeschluss und Urteil über die Rechtskraft, die die Auflösung der vorherigen Ehe bestätigt, beglaubigt von den philippinischen Behörden. Sollte eine Vorehe außerhalb der Philippinen aufgelöst worden sein, ist der Nachweis auf den Philippinen erforderlich und zu erbringen (z.B. wurde eine Scheidung durchgeführt - indem Fall muss das Gerichtsurteil nebst Rechtskraftbeschluß vorgelegt werden)
- Alle Unterlagen müssen im Original und mit zwei Kopien eingereicht werden.
- Die Botschaft behält sich vor, bei Bedarf weitere Unterlagen anzufordern.
- Unterlagen des Bräutigam:
- Fotokopie Personalausweises (muss gültig sein)
- Nachweis aus dem Geburtenregister des Bräutigams (nicht älter als 6 Monate)
- Einkommensnachweis
- Unterlagen Braut:
- Geburtsurkunde der Verlobten (Urkunde ausgestellt von PSA - auf Deutsch übersetzt von offizeiller Stelle).
- Verlobte muss eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung austellen (Vollmacht und Kopie des Reisepasses müssen von der Botschaft in Manila oder vom Konsul bestätigt werden)
- Ledigkeitsbescheinigung (CEMAR)
- Wenn die Verlobte Verwitwet ist:
- Die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemanns (Dokument nicht älter als 6 Monate)
- Die Eheurkunde (nicht älter als 6 Monate)
- Die eingereichten Unterlagen werden zur Prüfung vom Standesamt an das jeweilige Oberlandesgericht weitergereicht und dauern in der Regel ca. 4-8 Wochen. Es fallen weieter Gebühren an (anzufragen beim Amt).
Keine Rechts und Steuerberatung. Diese Informationen dienen als Tipp. Alle aktuellen Informationen sollten bei den jeweiligen Behörden angefragt werden
Wir können Ihnen helfen und mit entsprechen Fachanwälten behilflich sein (gegen Gebühre)