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Eine Filipina Heiraten

Eheschließung auf den Philippinen




Wenn Sie eine Filipina heiraten und die Ehe auf den Philippinen rechtsgültig geschlossen wird, ist diese auch in Deutschland gültig. Allerdings ist die Beweiskraft der Urkunde über die Eheschließung notwendig und nachzuweisen. Die Legalisation für philippinische Urkunden unterliegt seit 2018 der Botschaft, da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) aus den Philippinen bis auf Weiteres nicht gegeben sind. Obwohl die Philippinen seit 2018 dem Haager Apostilleübereinkommen beigetreten sind, aber die Bundesrepublik Deutschland gegen den Beitritt der Philippinen einen Einspruch erklärt hat und somit die von den Philippinen ausgestellte Apostillen für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung haben.


Es gibt Möglichkeiten die Urkunden zu überprüfen und die Dokumente auf die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, falls dies eine Behörde in Deutschland oder eine Auslandsvertretung der BRD für erforderlich hält. Im Inland kann in dies mit einem Amtshilfeersuchen an die Botschaft gerichtet werden. Dazu muss die philippinische Urkunde im Original beifügen und konkrete Fragen beantwortet bzw. um Globalüberprüfung ersucht werden. Die Urkunden-Überprüfung kann nicht von Privatpersonen veranlasst werden.


Besteht in Deutschland ein Wohnsitz, muss der dortigen Behörde (Philippinen) die Heiratsurkunde vorgelegt werden (z. B. Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung nachgewiesen werden). Diese wird im Regelfall vor einer Beurkundung der Überprüfung der Urkunde verlangen.


Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, wird über die deutsche Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung gestellt.


Für die Abwicklung einer Eheschließung sollten mindestens 4-6 Wochen eingeplant werden.

Beachten Sie, der deutsche Verlobte hat vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis mitzubringen und vorzulegen.





Für die Eheschließung nach philippinischen Recht ist eine gültige Heiratslizenz, 'Marriage License' nötig.

Diese sollten Sie mindestens 10 Tage vor dem Heiratstermin beim philippinischen Standesamt (Beamten) beantragen.


Sollten Sie eine Eheschließung ohne die 'Marriage License' geschlossene haben, wird diese Ehe als ungültig ausgesprochen.


Die Heiratslizenz ist 120 Tage gültig und Sie können alle weiteren Vorbereitungen treffen um z.b. nach Deutschland einzureisen.



Für Deutsche Staatsbürger gelten die folgende Unterlagen und Sie müssen für die Erteilung einer Marriage License folgende Unterlagen vorlegen:

      



Alle Dokumente müssen in Original und übersetzt auch in englischer Sprache vorliegen sowie muss das Original des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses vorgelegt werden


Die philippinischen Behörden verlangen zu dem Ehefähigkeitszeugnis eine von der Botschaft ausgestellte konsularische Bescheinigung, das sogenannte "Consular Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage". 

Um diese Bescheinigung zu bekommen, können Sie die Dokumente bei der Botschaft in Manila einreichen.

Für die Ausstellung sind Gebühren fällig, die beträgt zwischen 20 und 30 Euro, zahlbar in der Landeswährung oder mit Kreditkarte in Euro oder Dollar.


Die Bearbeitungszeit, wenn Sie diese persönlich abgeben und abholen, beträgt 2-3 Arbeitstage (Aktuelle Corona Zeiten sind diese sehr erschwert bzw. benötigen längere Arbeitszeiten)

Aktuell wird empfohlen die Dokumente mit dem Kurierdienst an eine philippinische Anschrift durchzuführen.

Legen Sie einen beschrifteten frankierten Umschlag für die Versendung bei.

Es wird eine Zustellgebühr in der Landeswährung fällig und muss bei Übergabe der Unterlagen Bar an den Boten gezahlt werden.     

 






Eheschließung in Deutschland


Wenn Sie ihre Filipina in Deutschland heiraten wollen, müssen bei der Vorbereitung auf die Eheschließung wichtige Punkte berücksichtigt.




Weitere wichtige Infroamtioen


HEIRATSVISUM


Nach dem Gestz und laut § 6 AufenthG regelt die Erteilungsvoraussetzungen für Visa für die Einreise nach Deutschland nachfolgendes.

Es gibt in der BRD zwei Arten von Visa:

  1. das Schengen-Visum und
  2. das nationale Visum


Für kurze Aufenthalte (bis zu 90 Tage pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise), benötigen alle Nicht-EU-Bürger ein Schengen Visum.

Bei längeren Aufenthalten in Deutschland (mehr als 90 Tagen pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) benötigen Ausländer grundsätzlich ein sogenanntes Nationales Visum.


Das Heiratsvisum (Visum zum Zwecke der Eheschließung) ist ein nationales Visum

Die Erteilung der nationalen Visa richtet sich nach den für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis je nach Aufenthaltszweck geltenden Vorschriften. Daher müssen bereits bei Erteilung des Visums neben den allgemeinen Voraussetzungen (Sicherung des Lebensunterhalts, Aussschluss einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Erfüllung der Passpflicht usw.) auch die für die Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erforderlichen besonderen Erfordernisse gegeben sein.

Auch nationale Visa wie das Heiratsvisum werden grundsätzlich nur für eine Dauer von drei Monaten erteilt.





1. Beantragung eines Visums zur Eheschließung


Der Antrag der Braut muss bei der Botschaft in Manila gestellt werden und folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:







Wichtig beachten: Einen Termin zur Eheschließung Beantragen


Der Antrag wird beim jeweiligen Wohnort des Antragstellers, auf dem Standesamt mit den folgenden Dokumenten gestellt:


Wenn der Antragsteller ledig und bisher nicht verheiratet war, sind nachstehende Dokumente vorzubereiten und folgende Schritte zu machen:



Der Antragsteller ist verwitwet, dann müssen diese Dokumnete vorbereitet werden:


Wenn die vorherige Ehe geschieden/annulliert wurde:   









Keine Rechts und Steuerberatung. Diese Informationen dienen als Tipp. Alle aktuellen Informationen sollten bei den jeweiligen Behörden angefragt werden

Wir können Ihnen helfen und mit entsprechen Fachanwälten behilflich sein (gegen Gebühre)